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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GEGENSTAND

1.1. Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der AVENI.SHOP (nachfolgend AVENI) und sind integrierender Vertragsbestandteil sämtlicher Vertragsbeziehungen zwischen AVENI und dem Kunden. 1.2. Andere AGBs, auf die der Kunde namentlich in Aufträgen verweist, sind nur dann gültig, wenn sie von AVENI ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. 1.3. Vorliegende AGB annullieren und ersetzen sämtliche bisherigen AGB zwischen den Parteien. 1.4. AVENI behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Vorankündigung durch Veröffentlichung auf die Internetseite www.aveni.shop abzuändern. Die abgeänderten AGB treten ab Veröffentlichung in Kraft.

2. LEISTUNGEN VON AVENI

2.1. AVENI bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen von Harmonisierungen von Standorten an. AVENI erbringt ihre Leistungen termin- und fachgerecht gemäss den in den Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen und Spezifikationen. 2.2. AVENI behält sich das Recht vor zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beiziehen. 2.3. Verkauf 2.3.1. Die Bereitstellung und die Übertragung der Geräte erfolgen am Hauptsitz von AVENI. Nutzen und Gefahr der Produkte gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Kunden über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. 2.3.2. Die Verkaufspreise verstehen sich inklusive aller Steuern (MwSt) in der Schweiz und exkl. (MwSt) im Ausland, exklusive Versandkosten (Transport, Porto, Zoll). Die Lieferung und die Installation beim Kunden vor Ort werden auf der Basis der aktuellen Preise separat verrechnet. 2.3.3. Produkte entwickeln sich regelmäßig weiter und Bilder entsprechen möglicherweise nicht dem endgültigen Objekt.

3. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

3.1. Der Kunde ist zur Bezahlung der in den Einzelverträgen und vorliegenden AGB festgesetzten Vergütungen unter Wahrung der Zahlungsfristen gemäss Ziff. 9.1 verpflichtet. 3.2. Der Kunde hat AVENI beim Erbringen ihrer vertraglichen Leistungen insoweit zumutbar aktiv und zeitgerecht zu unterstützen; er ist zudem verpflichtet die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, Weisungen klar, sachgerecht und auf Verlangen von AVENI schriftlich zu erteilen. AVENI muss unsachgemässe Weisungen nicht befolgen. Führen Weisungen für AVENI zu zusätzlichen Arbeitsleitungen oder Mehrkosten, so werden sie dem Kunden nach den geltenden Tarifen weiterverrechnet. 3.4. Kauf 3.4.1. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung müssen spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware AVENI schriftlich angezeigt werden. 3.4.2. AVENI nimmt keinesfalls Produkte zurück, die geöffnet wurden. 3.4.3. Bestellungen gegenüber AVENI gelten allesamt als endgültig und können vom Kunden nicht rückgängig gemacht werden.

4. INFORMATIONSPFLICHTEN

4.1. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Entwicklungen, Vorfälle und Erkenntnisse, die für die Erfüllung der einzelvertraglichen Pflichten oder vertraglichen Gesamtbeziehungen von Bedeutung sein könnten. 4.2. Insbesondere verpflichtet sich der Abonnent AVENI unverzüglich zu informieren, falls die Dienste von AVENI durch Mitarbeiter des Abonnenten oder von Dritten, welche er eingeführt hat, oder anderen unbefugten Dritten (z.B. Hackern) zu illegalen Zwecken oder in Verletzung der vertraglichen Bestimmungen, namentlich der AGB, benutzt wird.

5. GEHEIMHALTUNG

5.1. Die Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein zugänglich sind noch veröffentlicht wurden. AVENI verpflichtet sich insbesondere Dritten keinerlei Auskünfte über die Leistungen des Kunden zu erteilen, es sei denn, sie sei hierzu ausdrücklich ermächtigt worden.

6. EIGENTUMS-, SCHUTZ- UND NUTZUNGSRECHTE

6.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vertraglich vereinbart gehen innerhalb der Vertragsbeziehung keine Eigentumsrechte über. Insbesondere verbleiben Software und Geräte, welche dem Internet-Abonnenten von AVENI für die Benutzung der Dienste zur Verfügung gestellt werden, im Eigentum von AVENI. 6.2. Alle Rechte am geistigen Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte verbleiben (vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung) bei AVENI oder den berechtigten Dritten. 6.3. AVENI räumt dem Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen von AVENI ein. Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach der Spezifikation in den Einzelverträgen. 6.4. Sind Produkte und Leistungen von Dritten Teil der Vereinbarung, so anerkennt der Kunde zusätzlich die zugehörenden Nutzungs- und Lizenzbestimmungen und räumt diesen das Recht ein, im Verletzungsfalle ihre Ansprüche direkt durchzusetzen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. AVENI verpflichtet sich gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Besorgung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen. AVENI kann jedoch nicht für einen konstanten, störungsfreien Betrieb garantieren. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere durch Unterhaltsarbeiten bei unserem Internet Anbieter oder AVENI, gelten nicht als Störung. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von AVENI sofort nach deren Bereitstellung auf Mängel zu prüfen. Sämtliche Mängel müssen sofort nach Entdeckung AVENI schriftlich angezeigt werden. Die defekten Teile werden gemäss Herstellergarantie durch diesen ersetzt. Der Kunde hat seine Mängelrechte direkt beim Hersteller wahrzunehmen. Falls der Kunde wünscht, dass AVENI dies an seiner Stelle tut, ist AVENI befugt ihm ihren Aufwand nach den gültigen Tarifen in Rechnung zu stellen. Erneute Reinstallationskosten sowie zusätzliche Konfigurationsarbeiten werden dem Kunden gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. 7.3. Die Garantie ist ausgeschlossen für die Behebung von Mängeln, deren Entstehen der Kunde oder eine Drittperson zu vertreten hat, oder die auf äussere Einwirkungen zurückzuführen sind. 7.4. Porto- und Verpackungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. HAFTUNG

8.1. AVENI haftet dem Kunden bis zur Höhe des Vertragsgegenstandes für direkten, von ihr schuldhaft verursachten Schaden. 8.2. AVENI haftet jedoch keinesfalls für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. AVENI haftet auch nicht bei allfälligen Datenverlusten im Zusammenhang mit der Benutzung von Speicherdiensten. Allfällige Garantien Dritter (Dienstanbieter) bleiben vorbehalten. 8.3. Der Kunde haftet AVENI für jeden Schaden, welcher AVENI oder Dritten durch die Benutzung der Leistungen von BHL entstehen. Der Kunde stellt AVENI von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Rechtskosten), die insbesondere aufgrund Verletzung von Ziff. 6.4 hiervor entstehen, frei.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Die Rechnungen von AVENI sind innert einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 9.2. Der Stundenansatz von AVENI beträgt CHF 150.– (plus MWSt). Fernwartung wird je Viertelstunde verrechnet. Reisekosten werden zu CHF 1.– (plus MWSt) pro Kilometer verrechnet (die Reisezeit wird nicht verrechnet). Preisanpassungen können mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen. 9.3. Reklamationen sind innert 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. 9.4. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug, kann AVENI ab der ersten Mahnung Verzugszinsen von 5% p.a. verlangen. 9.5. Jede Mahnung wird mit CHF 20.– verrechnet. 9.6. Jede Betreibung wird zusätzlich zu den effektiven Betreibungskosten mit CHF 100.– verrechnet. 9.7. Mangels Rechnungsbegleichung nach der ersten Mahnung ist AVENI befugt, die verkauften Waren zurückzufordern. 9.8. Die Versandkosten werden berechnet, wenn Sie Ihre Lieferadresse eingeben:
  • CHF 10.- für Sendungen in die Schweiz
  • CHF 15.- für Sendungen innerhalb Europas
  • CHF 20.- für Sendungen in andere Länder
9.9. Beim Versand ins Ausland können vom Spediteur Zollgebühren erhoben werden.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen Sprachversionen der AGB (Französisch, Deutsch, Englisch) gilt die französische Vertragsversion. 10.2. AVENI behält sich das Recht vor, bei allfälligen Streitigkeiten, ihre Korrespondenz in französischer Sprache zu verfassen. 10.3. Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Sierre. AVENI behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zu belangen. Icogne, den 1. September 2023